| Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von   Richard Naylor Photography § 1 Allgemeines und Geltungsbereich (1) Die Geschäftsbedingungen haben für alle   unsere Angebote, Verkäufer, Lieferungen und Leistungen sowie alle   gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen Gültigkeit. Abweichungen   von den Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer   schriftlichen Bestätigung. Das gilt auch für einen Verzicht auf die   Schriftform. (2) Abweichende, entgegenstehende oder   ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht   Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung stimmen wir ausdrücklich   schriftlich zu. (3) Sind die Geschäftsbedingungen dem Kunden   nicht mit dem Angebot zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei anderer   Gelegenheit übergeben, so finden sie gleichwohl Anwendung, wenn der Kunde sie   aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen musste. · § 2 · Vertragsschluss (1) Unsere Angebote sind freibleibend.   Änderungen bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten. (2) Mit der Bestellung der Bilder erklärt   der Kunde verbindlich, die bestellten Bilder erwerben zu wollen. (3) Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst   mit unserer Auftragsbestätigung oder mit der Ausführung des Auftrags durch   uns zustande. (4) Selbst wiederholte Kulanzleistungen   durch uns begründen für die Zukunft keinen Anspruch. · § 3 · Urheberrecht und Nutzungsrecht (1) Das Urheberrecht an dem Bildmaterial   oder den Bilddaten (nachfolgend Bilder) steht allein dem Fotografen Richard   Naylor zu. Die Bilder dürfen ohne unsere Genehmigung nicht veröffentlicht,   nachgebildet, umgearbeitet, reproduziert oder manipuliert werden. (2) Jede nicht genehmigte Verwendung,   Veröffentlichung oder ungenehmigte Weitergabe der Bilder an Dritte,   unabhängig davon, ob dies für eine private oder gewerbliche Nutzung erfolgt,   ist unzulässig. Für jeden Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe des   fünffachen Honorars, berechnet nach den Sätzen der Mittelstandsgemeinschaft   Foto-Marketing, zur Zahlung fällig. Es bleibt nachgelassen, einen geringeren   Schaden nachzuweisen. (3) Mit dem Vertragsschluss räumen wir dem   Kunden das einmalige und einfache Nutzungsrecht zu dem vereinbarten   Verwendungszweck auf dem vereinbarten Verwendungsgebiet ein. Darüber   hinausgehende Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Dies   gilt auch für Exklusivrechte oder Sperrfristen. Die Vergabe von   Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso ist das Fertigen von   Duplikaten zur Archivierung bzw. das Speichern der Bilder zwecks Archivierung   untersagt. Kommt es nicht zur Vereinbarung eines Verwendungsgebietes, so ist   das Verwendungsgebiet ausschließlich Deutschland. (4) Unterliegen die Bilder weiteren   gesetzlichen oder geistigen Schutzrechten, so beziehen sich die   Nutzungsrechte aus diesem Vertrag nicht auf die weiteren Schutzrechte. Diese   Schutzrechte sind durch den Kunden beim Schutzrechtsinhaber einzuholen. (5) Der Kunde ist im Rahmen des vereinbarten   Verwendungszwecks berechtigt, die Bilder zu bearbeiten. Die Bilder dürfen   nicht bearbeitet oder eingesetzt werden zum Zweck unerlaubter Handlungen, in   pornographischen Zusammenhängen oder in erniedrigender und entwürdigender Art   und Weise für die abgebildeten Person(en). Gleiches gilt für tendenzfremde   Bearbeitungen und Verwendungen. (6) Wir haften nicht, wenn eine auf den   Bildern abgebildete Person mit der Veröffentlichung allgemein oder in   bestimmten Zusammenhängen nicht einverstanden ist, es sei denn, wir haben die   Verwendung ausdrücklich zugesichert. Rechte dieser Personen sind vom Kunden   zu klären. Sofern der Kunde ohne Zustimmung dieser Personen die Bilder   veröffentlicht, ist er verpflichtet, uns von etwaigen   Schadensersatzansprüchen freizustellen. · § 4 · Urhebervermerk und Belegexemplar (1)   Der Urhebervermerk bei Veröffentlichungen lautet "Rinafotos.de"   oder "Richard Naylor Photography" (2) Der Kunde ist verpflichtet, die   Veröffentlichung eines Bildes mit entsprechendem Vermerk zu versehen. Dies   gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder   anderen Medien, falls keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. (3) Wenn der Kunde gegen die Verpflichtungen   zum Urhebervermerk verstoßen sollte, verpflichtet er sich, an uns eine   Vertragsstrafe in Höhe des Honorars für das betreffende Bild zu zahlen. Wir   sind berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. (4) Von jeder Veröffentlichung ist uns   unaufgefordert ein vollständiges Belegexemplare kostenlos zuzusenden. (5) Der Kunde gibt automatisch seine / Ihre   einverständnis für die Veröffentlichung die Bilder durch Rinafotos oder   Richard Naylor Photography. · § 5 · Vergütung (1) Unsere Preise sind freibleibend. Irrtum   bleibt vorbehalten. Jegliche Verwendung, Veröffentlichung oder andere Nutzung   der Bilder ist honorarpflichtig. Die Honorarsätze orientieren sich an den   Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing, es sei denn,   daß mit dem Kunden eine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde. Der Kunde   ist verpflichtet, die Auskünfte, die zur Berechnung des Honorars notwendig   sind, vor der Nutzung zu erteilen. Entsprechen die Angaben des Kunden nicht   der tatsächlich umgesetzten Nutzungsart, sind wir berechtigt, vom Vertrag   zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. (2) Vorbehaltlich einer abweichenden,   schriftlichen Vereinbarung gelten Honorarvereinbarungen nur für die einmalige   Verwendung und den angegebenen Zweck. (3) Der Kunde verpflichtet sich, die Vergütung   innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum an uns zu zahlen, es sei denn, es   ist eine andere Fälligkeit mit dem Kunden schriftlich vereinbart. Nach Ablauf   der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. (4) Bei einem Zahlungsverzug des Kunden sind   wir ferner berechtigt, von Verträgen, soweit wir sie unsererseits noch nicht   erfüllt haben, zurückzutreten, nachdem wir dem Kunden eine Nachfrist von 14   Tagen zur Erfüllung der fälligen Zahlungsverpflichtungen gesetzt und den   Rücktritt angedroht haben. (5) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung   nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns   anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn   sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. · § 6 · Versand und Lieferzeit (1) Angaben über die Lieferzeit sind   unverbindlich, es sei denn, wir haben einen bestimmten Liefertermin   ausdrücklich vereinbart. Eine Lieferung der Ware innerhalb einer Woche nach   der angegebenen oder vereinbarten Lieferzeit gilt als rechtzeitig. Wenn der   Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich ist, gilt   die Bereitstellung der Ware in Verbindung mit der Benachrichtigung des Kunden   als Vertragserfüllung. Fälle höherer Gewalt, Verkehrs- oder Betriebsstörungen,   Streiks, Mangel an Rohstoffen und dergleichen führen zu einer angemessenen   Verlängerung der Lieferzeit, sofern wir den Fall nicht zu vertreten haben.   Wir geraten erst in Lieferverzug, wenn eine weitere vom Kunden schriftlich   gesetzte Lieferfrist von mindestens 14 Tagen verstrichen ist und wir die   weitere Verzögerung zu vertreten haben. Bei einem etwaigen Lieferverzug,   soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind   Schadensersatzansprüche jedweder Art gegen uns ausgeschlossen. (2) Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz · § 7 · Haftungsbeschränkungen (1) Unsere Haftung ist ausgeschlossen, es   sei denn, wir haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig zu   vertreten. (2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen   betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten   die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und   Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens. (3) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen   eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Bilder. Dies gilt   nicht, wenn uns grobes Verschulden oder Vorsatz vorwerfbar ist, sowie im   Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust   des Lebens. · § 8 · Datenschutz Wir sind berechtigt, die in Bezug auf die   Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den   Kunden im Sinne des Datenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten. · § 9 · Schlussbestimmungen (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik   Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische   Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen,   ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag   unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen   Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalts   im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt sind. (3) Alle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer   Wirksamkeit der Schriftform. Änderungen der Vereinbarungen bedürfen zu ihrer   Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf die   Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. (4) Sollten einzelne Bestimmungen des   Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Geschäftsbedingungen ganz oder   teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der   übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame   Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher   Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Gleiches gilt im Fall einer   Vertragslücke. |